Im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen unterziehe ich Ihre Forderung zunächst einer rechtlichen Prüfung, um Sie so von unnötigen Risiken und Kosten zu schützen. Der anwaltliche Forderungseinzug garantiert die Befriedigung der Gläubigerinteressen bei gleichzeitiger seriöser Behandlung der Schuldner.
Im Rahmen des Forderungsmanagements bitte ich die Abwehr gegen die gegnerische Forderungen sowie die Geltendmachung und Beitreibung von Ihren Forderungen an. Doch erst wenn die Gegenpartei Ihren Anspruch auch wirklich erfüllt hat, haben Sie ihr Ziel erreicht.
Im Bereich der Zwangsvollstreckung nehme ich für meine Mandanten sämtliche Aufgaben wahr. Dabei leite ich den Forderungseinzug unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten ein und überwache den Ablauf.
Aber auch der Schuldner ist im Vollstreckungsverfahren nicht rechtlos und es bestehen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Kann eine titulierte Forderung beseitigt werden? Welche Pfändungsschutzmöglichkeiten gibt es? Was muss der Schuldner sich im Vollstreckungsverfahren gefallen lassen, wozu ist der Schuldner verpflichtet?
Im Vollstreckungsverfahren kann allerdings auch ein Dritter, der an der Vollstreckung eigentlich nicht beteiligt ist, betroffen sein: wenn Gegenstände des Dritten beim Schuldner gepfändet wurden oder wenn Gegenstände des Schuldners im Besitz des Dritten gepfändet werden sollen. Was sind die Rechte und Pflichten eines „Drittschuldners“?
Gerne berate ich Sie über die bestehenden Möglichkeiten, Ihre Interessen durchzusetzen.