Der Immobilienkauf stellt die Beteiligten vor Herausforderungen, die Bewältigung zahlreicher schuld-, sachen-, öffentlich-rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen sowie das Kreieren einer praxisgerechten und effizienten Lösung notwendig machen:
– das Grundbuch, insbesondere die dort enthaltenen Eintragungen wie z.B. Vorkaufsrecht, Vormerkung, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Grunddienstbarkeit oder Wegerecht, sind genau zu durchleuchten
– Wohnungskäufer sollten zudem die Teilungserklärung prüfen lassen und die Beschlusssammlung, die unter Umständen abweichende Regelungen enthalten kann, einsehen
– ein Blick in die Jahresabrechnungen und die Wirtschaftspläne der letzten Jahren ist ebenfalls unumgänglich
– die Häuslebauer müssen das öffentliche Baurecht, insbesondere den Bebauungsplan, ausloten und sich gegebenenfalls mit den dort enthaltenen Bestimmungen auseinandersetzen, idealerweise noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages
Ob Abwicklung eines Standarterwerbs, Asset Deal oder Share Deal, Einzelobjekt oder Immobilienpaket – eine ganzheitliche Beratung rund um die Immobilie, welche die enge Verzahnung aller dabei relevanten Rechtsgebiete berücksichtigt, ist unabdingbar.
Der gesamte Ablauf, angefangen bei den Kaufvertragsverhandlungen über den Abschluss des notariellen Kaufvertrages, Eintragung der Vormerkung im Grundbuch bis hin zur Auflassung und Eintragung des Erwerbers als neuen Eigentümers im Grundbuch, verlangt fundierte Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Eine kompetente Beratung auch im Hinblick auf Grundstücksbelastungen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, die alle juristische Aspekte rund um die Immobilie umfasst, erspart Ihnen nicht nur Ihr Zeit, sondern auch die Kosten.
Ich biete Ihnen in Rahmen der Strukturierung, Vorbereitung und Durchführung von Immobilientransaktionen folgenden Leistungsspektrum an:
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungen
- Kreditsicherungsrecht (z.B. Grundschuld oder Hypothek)
- Sicherungsrechte (z.B. Vormerkung, Vorkaufsrecht, Sicherungshypothek, Zwangssicherungshypothek)
- Grundstücksbelastungen (z.B. Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch oder Reallasten)
- Zwangsversteigerungen
- Rückgewähransprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens