Mietrecht

 Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete, in welchem die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern geregelt werden.

Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, und der dabei dennoch bestehenden Verpflichtung, gesetzlichen Vorgaben, Einheit zu gebieten, kommt einer kompetenten anwaltlichen Beratung besondere Bedeutung zu.

Ich berate Sie umfassend von der Vertragsanbahnung bis hin zum Abschluss Ihres Mietvertrages.

Aber auch während eines laufenden Mietverhältnisses kann Bedarf an einer anwaltlichen Beratung entstehen:

  • Prüfung der Betriebskostenabrechnung
  • Eigenbedarf als Vermieter anmelden
  • Wohnungsübergabeprotokoll – welche Bedeutung es hat und worauf bei dessen Erstellung zu achten ist
  • Prüfung der Heizkostenabrechnung
  • Mieterhöhung
  • Mietkaution vor, während und nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Mängelbeseitigung (Prüfung und Durchsetzung von Mietminderung, Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen)
  • Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Tierhaltung in Mietwohnungen
  • Untervermietung
  • Prüfung und Durchsetzung von Vermieterpfandrechten
  • Auflösung von Mietverhältnissen (Prüfung bzw. Durchsetzung von Kündigungen, Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen)

Ich helfe Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. der Abwehr der Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche.

Bearbeitung von Räumungsklagen, Zwangsvollstreckung insbesondere Zwangsräumung sind ebenfalls ein Teil meines Leistungsspektrums.