Baurecht

Das Baurecht bezeichnet die Summe aller Regelungen und Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Man unterscheidet zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Dabei betrifft das private Baurecht die Rechtsverhältnisse und Vertragsbeziehungen zwischen privatrechtlichen Akteuren (z.B. Bauherren, Bauunternehmer, Nachbarn). Im Gegenteil dazu befasst sich das öffentliche Baurecht als Teil des Verwaltungsrechts mit den Vorschriften und Regelungen, die den rechtlichen Rahmen für das Bauen schaffen und durch den Staat vollzogen werden.

Ob Bauunternehmen, Baustofflieferanten, Handwerksbetriebe oder Architektur- und Planungsbüros, ob großes Unternehmen oder Einzelkämpfer – ich berate alle am Bau Beteiligten in den verschiedenen Phasen eines Bauprojektes – von der strategischen Herangehensweise an ein Bauvorhaben und Vertragsgestaltung über die baubegleitende Beratung bis zur Begleitung der Abnahme, dem Claim-Management und der Nachverfolgung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung.

In nachfolgenden Teilbereichen bin ich für meine Mandanten tätig:

  • Prüfung bzw. Gestaltung der Bauverträge
  • Anpassung bestehender Vertragsmuster und Textbausteine an das neue Werkvertragsrecht (gültig seit dem 01.01.2018)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebenden (z.B. Mängel, Nachträge, Bauzeit)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmenden (z.B. Honorar, Mängel, Bauzeit, gestörte Bauabläufe, Leistungsänderung)Haftungs- und Regressansprüche in der Vertragskette
  • Prüfung und Durchsetzung der Werklohnansprüche
  • Handlungsalternativen bei Störung des Bauablaufs
  • Bauträgerrecht
  • Verfolgung oder Abwehr von Mehrvergütungs- und Bauzeitverlängerungsansprüchen
  • Beratung zu Sicherheiten am Bau (z.B. Sicherheitsleistung, Bankbürgschaft, Patronatserklärung, Umgang mit Baugeld)
  • Verbraucherbauvertrag