Kosten

Die Kosten für einen Rechtsanwalt sind in vielen Fällen nicht so hoch, wie man zunächst annimmt.

Das Vergütungsrecht, dem das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine gesetzliche Grundlage bietet, ist umfangreich. Bei Berechnung der Rechtsanwaltskosten wird grundsätzlich auf den Gegenstandswert abgestellt, der sich wiederrum nach dem Wert der Angelegenheit bemisst.

In bestimmten Fällen können zwischen dem Rechtsanwalt und dem Rechtssuchenden anderweitige Vereinbarungen (z.B. eine Pauschale) getroffen werden, wobei aufgrund der gesetzlicher Vorgaben die Kosten nach dem RVG nicht unterschritten werden dürfen.Die Höhe der Kosen insgesamt hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.


ERSTBERATUNG:

Für eine Erstberatung (erste Einschätzung Ihres Problems und Aufzeichnung der möglichen Lösungsansätzen und deren Erfolgsaussichten) fallen Kosten von höchstens 190,00 EUR zzgl. USt an, sofern Sie ein Verbraucher sind (§ 34 Abs. 1 RVG). Entscheiden Sie sich, nach der Erstberatung, das Mandat zu erteilen, wird die Gebühr für das Erstgespräch auf die Gesamtleistung angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).
Ihre Fragen zur Vergütung beantworte ich gerne vor der eigentlichen Beratung.

Sofern Sie den anwaltlichen Rat nicht als Privatperson suchen, ist § 34 RVG nicht anwendbar. Eine individuelle Vereinbarung kann gerne im Vorfeld getroffen werden.



RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG:

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird zunächst zu klären sein, ob Ihr konkretes Anliegen von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.
Allgemein ist hier zu beachten , dass die Rechtsschutzversicherungen meistens eine Selbstbeteiligung vorsehen.Grundsätzlich können Sie selbst die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen.